Nintendo hat offiziell bestätigt, dass eine überarbeitete Version der Switch 2 mit leicht austauschbarem Akku entwickelt wird. Auslöser ist keine freiwillige Design-Entscheidung des japanischen Spielekonzerns, sondern eine verbindliche EU-Verordnung, die ab dem 18. Februar 2027 für alle in der Europäischen Union verkauften Elektrogeräte gilt.
Die EU-Batterienverordnung als Treiber
Grundlage ist die EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Artikel 11 dieser Verordnung schreibt explizit vor, dass Akkus in bestimmten Gerätekategorien vom Endverbraucher während der gesamten Produktlebensdauer jederzeit leicht ausgetauscht werden können müssen. Die Verordnung trat bereits am 18. Februar 2024 in Kraft, doch für den entscheidenden Artikel 11 gilt eine Übergangsfrist bis zum 18. Februar 2027. Nintendo hat auf einer eigenen Compliance-Seite transparent gemacht, dass das Unternehmen aktiv an Produktversionen arbeitet, die diesen Anforderungen entsprechen.
Was das für Switch-2-Besitzer bedeutet
Für Nutzer ist das eine grundlegende Verbesserung gegenüber dem Status quo. Aktuelle Switch-2-Modelle verfügen über einen fest verbauten Akku, der für einen Austausch in der Regel eine Fachwerkstatt erfordert – mit entsprechenden Kosten und Aufwand. Die kommende, EU-konforme Version soll es ermöglichen, den Akku selbst zu wechseln, ohne spezielles Werkzeug oder Fachkenntnisse. Das verlängert die Nutzungsdauer des Geräts erheblich und reduziert Elektroschrott – ein zentrales Ziel der EU-Gesetzgebung.
Einordnung: Regulierung als Innovationsmotor
Das Beispiel Nintendo zeigt exemplarisch, wie europäische Regulierung die Produktgestaltung globaler Technologiekonzerne direkt beeinflusst. Ähnliche Effekte sind bereits beim Right to Repair zu beobachten, das die EU ebenfalls vorantreibt. Hersteller wie Apple, Samsung oder Sony stehen vor vergleichbaren Herausforderungen bei ihren Smartphones und Tablets. Wer im EU-Markt präsent sein will, muss entsprechend umrüsten – oder riskiert, Produkte ab 2027 nicht mehr legal verkaufen zu dürfen.
Für Nintendo kommt die Pflicht zu einem strategisch interessanten Zeitpunkt: Die Switch 2 ist gerade erst auf dem Markt, und eine Hardware-Revision so kurz nach dem Launch ist ungewöhnlich. Es bleibt abzuwarten, ob Nintendo die EU-konforme Version auch global einführt oder ob es zunächst bei einem regionalen Modell bleibt. Technisch wäre ein einheitliches Design mit tauschbarem Akku weltweit die einfachere Lösung – und angesichts wachsender Reparierbarkeits-Debatten auch aus Marketing-Sicht keine schlechte Entscheidung.
Für Verbraucher in Europa gilt: Wer die Switch 2 nach Februar 2027 kauft, darf mit einem Gerät rechnen, das sich deutlich einfacher warten und länger nutzen lässt.