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5. Juli 2026 1 Min. Lesezeit

Android 17: PIN-Limit am Sperrbildschirm sinkt von 110 auf 12 pro Tag

Android 17 verschärft die Rate-Limits für falsche PIN-Eingaben deutlich. Das tägliche Kontingent fällt von 110 auf 12 – und nach 20 Versuchen insgesamt ist Schluss.

Android 17 führt strengere Rate-Limits für PIN- und Passworteingaben am Sperrbildschirm ein. Mishaal Rahman hat die konkreten Änderungen dokumentiert. Der Vergleich mit dem bisherigen System zeigt, wie drastisch die Verschärfung ausfällt.

Bisherige Limits unter Android 16

Das alte System gestattete 10 Versuche in der ersten Minute, 20 innerhalb von 6 Minuten, 50 innerhalb von 25 Minuten und 110 innerhalb von 24 Stunden. Über einen Zeitraum von fünf Jahren summierten sich die erlaubten Eingaben auf 1.800.

Neue Limits in Android 17

Mit Android 17 gelten deutlich engere Grenzen:

  • 6 Versuche in der ersten Minute (bisher: 10)
  • 7 Versuche innerhalb von 6 Minuten (bisher: 20)
  • 8 Versuche innerhalb von 25 Minuten (bisher: 50)
  • 12 Versuche innerhalb von 24 Stunden (bisher: 110)
  • 19 Versuche über fünf Jahre (bisher: 1.800)

Hard Cap: Dauersperre nach 20 Fehlversuchen

Hinzu kommt ein absoluter Hard Cap: Nach insgesamt 20 falschen PIN-Eingaben sperrt Android 17 das Gerät dauerhaft. Auf dem Sperrbildschirm erscheint anschließend ein Recovery-Shortcut, über den Nutzer die Wiederherstellung einleiten können.

Duplikat-Erkennung schützt vor versehentlichem Verbrauch

Eine neue Duplikat-Erkennung verhindert, dass dieselbe falsche PIN mehrfach gegen das Limit angerechnet wird. Wer aus Unachtsamkeit denselben falschen Code wiederholt eingibt, verliert dafür keinen zusätzlichen Versuch.

Einführung ab Android 16 QPR2

Die verschärften Rate-Limits gehen auf Android 16 QPR2 zurück und werden in Android 17 fortgeführt. Laut Android Authority kündigte Google stärkere Lockscreen-Schutzmaßnahmen beim Android Show: I/O Edition an.

Laut netzwelt.de verwenden rund 10,7 % aller ausgewerteten Geräte die PIN „1234

Quellen: t3n · androidauthority.com · tomsguide.com · netzwelt.de · gizchina.com

Dieser Artikel wurde KI-gestützt aus mehreren unabhängigen Quellen erstellt und automatisiert faktengeprüft.

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