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2. Juli 2026 1 Min. Lesezeit

Supreme Court erklärt FTC-Unabhängigkeit für verfassungswidrig

Das Urteil in Trump v. Slaughter gefährdet das EU-US Data Privacy Framework von 2023 – noyb kündigt eine Klage vor dem EuGH an.

Der US Supreme Court hat in der Rechtssache Trump v. Slaughter entschieden, dass die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) verfassungswidrig ist. Das Gericht folgte dabei der Unitary Executive Theory, der zufolge sämtliche Exekutivbehörden direkt dem Präsidenten unterstehen müssen. Laut dsn-group.de war Anlass des Verfahrens die Entlassung zweier demokratischer FTC-Kommissare durch Präsident Trump.

Warum das Data Privacy Framework unter Druck gerät

Das EU-US Data Privacy Framework, das 2023 als Angemessenheitsentscheidung erlassen wurde, stützt sich maßgeblich auf die FTC: Die Europäische Kommission verweist in dieser Entscheidung 259-mal auf die unabhängige FTC. Die Behörde spielt seit dem Jahr 2000 eine zentrale Rolle in transatlantischen Datentransferabkommen – vom Safe-Harbour-Abkommen, das 2015 vor dem EuGH scheiterte, über das Privacy Shield, das 2020 dort kassiert wurde, bis zum aktuellen Framework.

DPRC und PCLOB ebenfalls betroffen

Auch der Data Protection Review Court (DPRC), den die Biden-Administration eingerichtet hat, steht nun unter Druck. Der DPRC ist eine Behörde innerhalb des US-Justizministeriums, dessen Unabhängigkeit lediglich auf einer präsidialen Executive Order beruht – nicht auf einem Gesetz. Das ist aus europäischer Sicht strukturell problematisch: Art. 8 Abs. 3 der EU-Grundrechtecharta verlangt eine unabhängige Datenschutzaufsicht. Ebenfalls betroffen ist das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB).

noyb kündigt EuGH-Klage an

Die Datenschutzorganisation noyb plant in den kommenden Wochen eine Klage vor dem EuGH zur Annullierung des Abkommens. Laut noyb.eu forderte Max Schrems die EU-Kommission auf, die Angemessenheitsentscheidung für die USA geordnet zurückzuziehen. Ein EuGH-Verfahren dauert typischerweise 2–3 Jahre bis zur endgültigen Entscheidung. Das Muster aus den Vorgängerabkommen – Safe Harbour 2015, Privacy Shield 2020 – könnte sich damit erneut wiederholen.

Quellen: Golem.de · noyb.eu · dsn-group.de · boersen-zeitung.de · drweb.de

Dieser Artikel wurde KI-gestützt aus mehreren unabhängigen Quellen erstellt und automatisiert faktengeprüft.

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