Ein Unfall ist stressig genug – doch wer mit einem Elektroauto verunglückt, sieht sich anschließend mitunter mit einem weiteren Problem konfrontiert: überhöhten Rechnungen von Abschleppunternehmen. Betroffene berichten von Forderungen, die den tatsächlichen Restwert des verunfallten Fahrzeugs deutlich übersteigen. Was steckt dahinter?
Besondere Anforderungen bei der E-Auto-Bergung
Der Grund liegt in den spezifischen technischen Anforderungen, die ein beschädigtes Elektrofahrzeug an Bergungsdienste stellt. Im Mittelpunkt steht dabei der Hochvolt-Akku: Ist dieser bei einem Unfall beschädigt, gelten strenge Sicherheitsvorschriften. Speziell ausgebildetes Personal, Schutzausrüstung und geeignete Transportbehälter sind Pflicht. Hinzu kommen längere Einsatzzeiten sowie die Notwendigkeit, das Fahrzeug unter Umständen in speziellen Quarantänebehältern zu lagern, falls der Akku als thermisch instabil eingestuft wird. Diese Zusatzleistungen schlagen sich direkt in der Abrechnung nieder – und nicht immer transparent oder verhältnismäßig.
Fehlende Standards begünstigen überhöhte Forderungen
Problematisch ist, dass es bislang keine einheitlichen Preisstandards für die Bergung von Elektrofahrzeugen gibt. Abschleppunternehmen können ihre Leistungen weitgehend frei kalkulieren, was den Spielraum für überhöhte Forderungen vergrößert. Verbraucherschützer empfehlen daher, im Schadensfall frühzeitig die eigene Kfz-Versicherung einzuschalten, da diese häufig eigene Partnerwerkstätten und Bergungsdienste vermittelt. Außerdem sollten Betroffene Rechnungen sorgfältig prüfen und im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für E-Auto-Fahrer lohnt es sich zudem, bereits vor dem Ernstfall zu klären, ob die eigene Versicherung spezifische Bergungskosten für Elektrofahrzeuge abdeckt – denn die Unterschiede zwischen den Tarifen sind erheblich.